Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums Klage eingereicht. Konkret geht es um die Frage, ob ein Gebetsverbot an der Schule erlaubt ist – oder diskriminierend.
Ist es rechtens, das Beten in einer Schule zu verbieten? Mit dieser Frage muss sich nun das Berliner Verwaltungsgericht beschäftigen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verbandsklage gegen die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums erhoben, wie sie am Donnerstag mitteilte. Nach Angaben der GFF verbietet das Ganztagsgymnasium im Berliner Bezirk Mitte laut Schulordnung “im Interesse des Schulfriedens” die “demonstrative Ausübung religiöser Riten”.
Diese “allgemein formulierte Regelung” in der Ordnung richte sich gegen muslimische Schüler, denen das islamische Gebet auf dem Schulgelände untersagt werde, so die GFF, die sich für ihre Klage auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz beruft. Das pauschale Verbot des Gebets diskriminiere Schüler “aufgrund der Religion, der ethnischen Herkunft und rassistischer Zuschreibungen”. Über die Schulautonomie werde “unverhältnismäßig in die Grundrechte” der Schüler eingegriffen.
Die GFF hatte bereits 2023 Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft. In der Folge beanstandete sie über 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof. Die Mehrheit der Schulen lenkte daraufhin ein und änderte ihre Regelungen, sagte die GFF. Das betroffene Gymnasium habe jedoch am Gebetsverbot festgehalten.
Zwar nannte die GFF den Namen des Gymnasiums nicht, allerdings ist der entsprechende Passus der Schulordnung auf der Internetpräsenz des Diesterweg-Gymnasiums einsehbar. Bereits 2011 war ein damals 18-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seinem Ansinnen gescheitert, ein Mal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen.