Der Verband der Bayerischen Zeitungsverleger (VBZV) hat das erneute Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München gegen das Stadtportal „muenchen.de“ begrüßt und als „Sieg für die Pressefreiheit“ bezeichnet. Schon seit mehreren Jahren liefern sich mehrere Münchner Zeitungsverlage und die Betreibergesellschaft des Stadtportals einen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen. Das OLG hat nun abermals ein Urteil gefällt (AZK: 6 U 6754/20), nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe 2023 ein erstes OLG-Urteil vom September 2021 kassiert hatte. Dem VBZV zufolge hat das OLG seine Entscheidung von vor vier Jahren „im Ergebnis bestätigt“.
Im Kern des Rechtsstreits geht es um die Frage, ob das Stadtportal „muenchen.de“ zu presseähnlich ist und deshalb gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Der BGH hatte in seiner Aufhebung des Urteils einen „engeren Prüfmaßstab“ vom OLG gefordert. Doch auch diese strengere Sachprüfung ließ das Münchner Oberlandesgericht offenbar nicht zu einem anderen Ergebnis kommen. Der „Aspekt der kommerziellen Anzeigenwerbung auf ‘muenchen.de’“ führe in der „angegriffenen Form zu einer ernsthaften Gefährdung der Pressefreiheit“. Gesellschafter des Stadtportals sind Stadt und Stadtwerke. Geklagt hatten „Süddeutsche Zeitung“, „Abendzeitung“ und „Münchner Merkur“.
VBZV-Geschäftsführer Markus Rick sagte, mit dem OLG-Urteil werde „erneut unterstrichen, dass Kommunen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit strikt die Grenzen einzuhalten haben, die den Schutz der freien Presse gewährleisten sollen“. Ein Sprecher des OLG München bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage, dass bereits am vergangenen Donnerstag ein Urteil in der Sache gefällt wurde. Angaben zum Inhalt konnte er nicht machen.
Das Stadtportal „muenchen.de“ ist nach eigenen Angaben das offizielle Stadtportal für die Landeshauptstadt München. Mit seiner „großen Reichweite und vielen Kontakten“ sei es „eine der häufig besuchten Münchner Service-Websites“. (3260/20.10.2025)