Kirchenaustritt nicht per Mausklick möglich

Wer der Kirche den Rücken kehren will, muss weiterhin zum Amt kommen. Mit den aktuellen Bestimmungen klappt es online nicht.

Seltenes Bild: Ein junges Paar in einer Kirche
Seltenes Bild: Ein junges Paar in einer KircheiKlick / Pixabay

Hamburg. Der Austritt aus der katholischen und evangelischen Kirche wird auch künftig nicht per Mausklick möglich sein. Als zuständiges Bundesland habe Nordrhein-Westfalen (NRW) einen entsprechenden Vorschlag geprüft, teilt die Hamburger Senatskanzlei auf epd-Anfrage mit. Dabei habe NRW festgestellt, dass die Aufgabe „Kirchenaustritt“ unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht als Online-Verfahren umsetzbar ist. Das „Hamburger Abendblatt“  hatte berichtet, dass die Hamburger Verwaltung derzeit ein entsprechendes digitales Verfahren prüft.

Das neue Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende des Jahres ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Zu den etwa 575 behördlichen Leistungen gehört auch der Kirchenaustritt. Bislang ist in Hamburg für einen Kirchenaustritt ein persönlicher Termin beim Standesamt oder beim Notar notwendig. Zusätzlich ist eine Gebühr von 31 Euro zu zahlen.

Die Bundesländer haben die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes thematisch untereinander aufgeteilt, so die Senatskanzlei. Die Aufgabe „Kirchenaustritt“ gehört zum Themenfeld „Hobby und Engagement“. Die Federführung dazu hat NRW. (epd)