Kirchen-Mitarbeiterin klagt gegen Trierer Bistum
Hat eine kirchliche Angestellte ein Recht auf uneingeschränkte Einsicht in ihre Personalakte? Ein Gericht in Trier wird sich am Donnerstag damit befassen. Geklagt hat eine langjährige Bistumsmitarbeiterin.
Vor dem Trierer Arbeitsgericht wird am Donnerstag (10.45 Uhr) eine Klage gegen das Bistum Trier verhandelt. Eine Mitarbeiterin des Bistums verlangt nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) eine umfassende Einsicht in ihre Personalakte – vollständig und ohne Einschränkungen. Grundlage ihrer Klage ist die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO). Bei der Klägerin handelt es sich um die unter dem Pseudonym “Karin Weißenfels” bekannte Bistumsangestellte.
Das Arbeitsgericht Trier hatte bereits 2023 entschieden, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Frau 20.000 Euro zahlen muss, weil er ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hatte. Dieses Urteil ist seit November rechtskräftig.
Die Mitarbeiterin hatte von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen eines Priesters von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden zu sein. Dieser und ein weiterer Priester habe sie dann zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt.
Ackermann hatte 2022 den Klarnamen der Mitarbeiterin in einer internen Konferenz des Bistums mitgeteilt. Er entschuldigte sich anschließend dafür und unterschrieb eine Unterlassungserklärung.
Ob es bereits am Donnerstag zu einem Urteil über die Klage auf uneingeschränkte Akteneinsicht kommt, ist offen.