Bayern gedenkt der Nürnberger Prozesse und der Nürnberger Rassengesetze. Justizminister Eisenreich warnt dabei vor wachsendem Antisemitismus und Autoritarismus. Warum das Erinnern an die NS-Zeit laut ihm wichtig bleibt.
80 Jahre nach Beginn der Nürnberger Prozesse hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dafür plädiert, die Auseinandersetzung mit der NS-Zeit weiter zu pflegen. Diese sei gerade in diesen Tagen wichtig, “in denen wir die schlimmste Antisemitismuswelle nach Ende des Zweiten Weltkriegs erleben und Demokratien durch den zunehmenden Einfluss von autoritären Kräften weltweit unter Druck geraten”, sagte Eisenreich am Freitag bei einem Festakt zum Gedenken an 80 Jahre Nürnberger Prozesse sowie 90 Jahre Nürnberger Rassengesetze.
Die Jahrestage mahnten, dass Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat nicht selbstverständlich seien, sondern jeden Tag verteidigt werden müssten, so der Minister. Das gelte für den Staat ebenso wie für jeden Einzelnen. Nürnberg zeige einerseits, dass Recht als Instrument des Unrechts verwendet werden könne. Andererseits sei es aber die Grundlage von Gerechtigkeit. Thomas Dickert, Präsident des Oberlandesgerichts, erklärte, die Botschaft, die von Nürnberg ausgehe, sei heute besonders relevant: “Angriffskrieg, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht ungesühnt bleiben, von wem auch immer sie begangen werden.”
Die Nürnberger Gesetze wurden am 15. September 1935 vom Reichstag verabschiedet und legten die rechtliche Grundlage für die staatlich verankerte Diskriminierung und Entrechtung jüdischer Menschen im Deutschen Reich. Hauptbestandteile waren das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre; oft wird das Reichsflaggengesetz hinzugezählt. Die Gesetze verboten Ehen und außerehelichen Verkehr zwischen Juden und Personen “deutschen oder artverwandten Blutes” und entzogen jüdischen Personen die volle Reichsbürgerschaft; die Einordnung erfolgte vorwiegend nach abstammungsbezogenen Kriterien der NS-Rassenideologie.
Bei den Nürnberger Prozessen mussten sich ab November 1945 Hauptverantwortliche der NS-Verbrechen für ihre Taten vor einem internationalen Militärgerichtshof rechtfertigen. Der Hauptprozess endete mit zwölf Todesurteilen, sieben langjährigen Haftstrafen und drei Freisprüchen. Die Gesamtreihe umfasste 13 Verfahren mit 209 Angeklagten und 36 Todesurteilen. Die Prozesse gelten heute als wichtiger Grundstein für das Völkerrecht. Sie fanden in den Räumen des heutigen Oberlandesgerichts Nürnberg und weiterer Justizeinrichtungen statt.