Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum religiösen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sowie der Diakonie als Arbeitgeber begrüßt. Die am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung (AZ: 2 BvR 934/19) des Karlsruher Gerichts stärke die Rechte kirchlicher Arbeitgeber, „weil die Kirchen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft verlangen dürfen“, sagte Innenminister Herrmann, der auch für Verfassungsfragen zuständig ist, laut einer Mitteilung.
Herrmann würdigte insbesondere die Begründung des Gerichts: Je größer die Bedeutung der betroffenen Position für die religiöse Identität der Religionsgemeinschaft nach innen oder außen sei, desto mehr Gewicht besitze auch die Mitgliedschaft in der Kirche. „Mit anderen Worten: Menschen, die bei einer Diakonie oder in der Kirche Rat und Hilfe suchen, dürfen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten, dass sie auch die christliche Überzeugung der Einrichtung teilen, für die sie arbeiten“, sagte der Innenminister.
Im Streit zwischen der evangelischen Diakonie und einer abgelehnten konfessionslosen Bewerberin hatte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Wird für eine ausgeschriebene Stelle eine Kirchenmitgliedschaft verlangt, steht übergangenen konfessionslosen Bewerbern nicht ohne Weiteres eine Diskriminierungsentschädigung zu, entschieden die Karlsruher Richter. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde des evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung Erfolg.
Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Diakonie und der Berlinerin Vera Egenberger. Sie hatte sich 2012 bei dem evangelischen Wohlfahrtsverband auf eine Referentenstelle beworben, wurde aber nicht eingeladen. Die dafür verlangte Kirchenmitgliedschaft hatte sie nicht und klagte wegen einer Benachteiligung aus religiösen Gründen. (3313/23.10.2025)