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In jedem dritten sanktionierten Bürgergeld-Haushalt lebt ein Kind

Zahlen der Bundesagentur zeigen ein hartes Bild. Einer Recherche der “taz” zufolge treffen Sanktionen beim Bürgergeld häufig Familien mit minderjährigen Kindern. Die Bundesregierung will härter durchgreifen.

In beinahe jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt lebt wenigstens ein minderjähriges Kind. Das berichtet die Berliner Tageszeitung “taz” online am Donnerstag auf Basis von Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Im Juni gab es demnach 2.883.181 Bedarfsgemeinschaften; bei 35.512 Haushalten wurden wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen Leistungen gekürzt.

Unter den sanktionierten Haushalten gab es 11.115 Haushalte (31,3 Prozent), in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebte. Die Zahl beschreibt laut “taz” das Minimum an betroffenen Kindern. Denn aus den Zahlen der Bundesagentur gehe nur hervor, ob mindestens ein Kind im Haushalt lebe, nicht aber wie viele insgesamt.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte jüngst eine Reform des Bürgergelds angekündigt. Im Kern soll es schnellere und härtere Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen geben. Sozialverbände und Gewerkschaften kritisieren die geplanten Änderungen deutlich.