Homolka droht Niederlage in Rechtsstreit mit Zentralrat der Juden

Der langjährige Rektor des Abraham-Geiger-Rabbinerkollegs, Walter Homolka, wird mit Vorwürfen konfrontiert. Über ein Gutachten des Zentralrats hat nun ein Gericht verhandelt.

Walter Homolka droht eine juristische Niederlage (Archivfoto)
Walter Homolka droht eine juristische Niederlage (Archivfoto)Imago / Futur Image

Dem Mitbegründer der Potsdamer Rabbinerschule Abraham-Geiger-Kolleg, Walter Homolka, droht im Rechtsstreit mit dem Zentralrat der Juden eine Niederlage. Das Gericht würde seinen „Verfügungsantrag nach derzeitigem Stand zurückweisen“, sagte der Vorsitzende Richter Holger Thiel bei der mündlichen Verhandlung vor dem Berliner Landgericht. Rabbiner Homolka will dem Zentralrat Äußerungen in einem Zwischenbericht vom Dezember zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen untersagen lassen. Das Gericht wollte seine Entscheidung nach Aussage des Vorsitzenden nach weiteren Beratungen fällen.

Homolka, der selbst an der mündlichen Verhandlung teilnahm, steht seit vergangenem Mai öffentlich in der Kritik. Ihm wird unter anderem Machtmissbrauch vorgeworfen. Er selbst weist die Vorwürfe zurück. Der Zentralrat der Juden hatte eine Anwaltskanzlei mit einem Gutachten zu den Vorwürfen beauftragt, das am 7. Dezember veröffentlicht wurde. Die Gutachter gehen darin davon aus, dass es Anhaltspunkte für eine Bestätigung verschiedener Vorwürfe gibt.

„Ausgewogene Wertung“

Die in dem Bericht benannten Verdachtsfälle seien auf einem „hinreichenden Mindestbestand von Beweistatsachen“ aufgebaut, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung am Berliner Landgericht. In dem Bericht seien zudem auch Äußerungen zugunsten Homolkas berücksichtigt. Damit sei nach Auffassung des Gerichts eine „relativ ausgewogene Wertung“ vorgenommen worden. Es spreche viel dafür, „dass die Äußerungen rechtmäßig sind“.

Homolka habe zudem vom 19. Oktober bis zur Veröffentlichung des Zwischenberichts am 7. Dezember ausreichend Gelegenheit zu einer Stellungnahme gehabt, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht sei der Auffassung, dass die Gutachter „mit dem Executive Summary ihren Sorgfaltspflichten entsprochen haben“. An dem Fall bestehe auch ein „grundsätzliches Interesse der Öffentlichkeit“, das auch die Namensnennung rechtfertige.

Was die Anwälte sagen

Der Vorsitzende Richter betonte, es bestehe sowohl ein Informationsinteresse bezüglich der vorgeworfenen Taten als auch an der Person, sofern die vorgeworfenen Taten schwerwiegend seien. Dies würde die Kammer in dem Fall bejahen. Die Berichterstattung dürfe zugleich nicht vorverurteilen. Es müsse deutlich gemacht werden, dass es sich hier nicht um feststehende Tatsachen, sondern um einen Anfangsverdacht handle. Dies werde in dem Fall hinreichend dargestellt. Zudem seien eine Vielzahl von Aussagen zugrunde gelegt.

Homolkas Anwälte betonten hingegen, die Verdachtsberichterstattung sei unzulässig. Sie beruhe auf Behauptungen von Personen, deren Identität nicht klar sei. Es handle sich um „reine Mutmaßungen“. Sein Anwalt David Geßner sagte, die zuletzt eingereichte Stellungnahme Homolkas hätte in dem Zwischenbericht des Zentralrats berücksichtigt werden müssen. Es habe „keinen Aktualitätsdruck“ für den Zeitpunkt der Veröffentlichung gegeben. Das Gutachten sei ein „absoluter Schnellschuss“.

Oliver Stegmann, Anwalt des Zentralrats der Juden, wollte den Verlauf der mündlichen Verhandlung nicht detailliert kommentieren. Er wolle der Entscheidung des Gerichts nicht vorgreifen, sagte er. Sein Gefühl sei jedoch positiv.