Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen wegen einer diskriminierenden Entlassung eines schwulen Lehrers verurteilt. Die Straßburger Richter stellten am Donnerstag fest, dass die Entscheidung, den Lehrer aus dem Schuldienst zu entlassen, sein Recht auf Achtung des Privatlebens und der Meinungsfreiheit verletze.
Der Lehrer für Englisch und Polnisch hatte unter einem Pseudonym ein illustriertes Online-Tagebuch auf einer Website für erwachsene schwule Männer geführt. Im Juli 2013 wurde er vom Direktor seiner Schule aufgefordert, seine Beiträge einzustellen. Die polnische Disziplinarkommission für Lehrer entschied später, dass er „die Würde des Lehrerberufs“ verletzt habe, und ordnete seine Entlassung an.
Der Gerichtshof sieht darin eine Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungsfreiheit schützt. Die Richter betonten, dass die Einschätzung der Disziplinarkommission, der Blog sei „unethisch“, eine unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstelle. Zudem stellten sie fest, dass der Lehrer aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt und damit auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 14 verletzt wurde.
Polen wurde verurteilt, dem Mann eine Entschädigung von 2.600 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen.