Die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ kann am kommenden Wochenende wie geplant in Köln stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Freitag und lehnte damit einen auf behördliches Einschreiten gegen einzelne Aussteller der Veranstaltung gerichteten Eilantrag ab, wie ein Sprecher mitteilte (AZ.: 1 L 2742/25). Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über den das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte.
Die Stadt Köln hatte die Veranstaltung unter der Auflage genehmigt, dass das Verbot der Vermittlung und das umfassende Verbot der Werbung für Leihmutterschaft einzuhalten seien. Hiergegen wandten sich eine Privatperson und ein eingetragener Verein, der sich gemäß seiner Satzung für die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie einsetzt. Sie kritisierten, bei einer Durchführung der Veranstaltung ohne weitere Maßnahmen drohe unter anderem eine Umgehung des Verbots der Leihmutterschaftsvermittlung und der Werbung für Leihmutterschaft.
Das Gericht lehnte den Eilantrag mangels „Antragsbefugnis“ als unzulässig ab. Die zuständigen Behörden seien für die Durchsetzung der Normen des Adoptionsvermittlungsgesetzes und des Embryonenschutzgesetzes zuständig, hieß es. Private Personen oder Vereine seien zur gerichtlichen Durchsetzung des Verbots nicht befugt.
Die Veranstaltung versteht sich laut der Organisatoren als deutschlandweit einzige Messe für das Thema Kinderwunsch. Medizinische Expertinnen und Experten sollen über moderne Behandlungsmethoden informieren. Auch Kinderwunschkliniken, Rechtsexperten, Selbsthilfegruppen und mit dem Thema vertraute Eltern werden auf der Messe erwartet.