Gender Pay Gap: Ataman fordert mehr Lohntransparenz

Frauen in Deutschland verdienen rund ein Fünftel weniger als Männer. Zum Equal Pay Day fordert die Antidiskriminierungs-Beauftragte Ferda Ataman eine Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes.

Ferda Ataman ist seit Juli 2022 Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Ferda Ataman ist seit Juli 2022 Unabhängige Bundesbeauftragte für AntidiskriminierungImago / Jürgen Heinrich

Frauen bekommen für die gleiche Arbeit oftmals weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im vergangenen Jahr pro Stunde sieben Prozent weniger als Männer. „Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman. Jedes Unternehmen, das beim Lohn Unterschiede zwischen den Geschlechtern mache, handele gesetzeswidrig.

Ataman forderte eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes. „Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wie vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen“, sagte sie dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gelte nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten und habe zu viele Schlupflöcher.

Schlecht bezahlt

Ataman sagte, es leuchte nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon. Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten Überarbeitung des Gesetzes müsse daher darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Firmen gelte.

Insgesamt lag 2022 der Stundenlohn von Frauen um 18 Prozent niedriger als bei Männern, wie das Statistische Bundesamt vor dem Equal Pay Day an diesem Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Der internationale Aktionstag Equal Pay Day macht jährlich im März auf die schlechtere Bezahlung von Frauen aufmerksam.

Der Gender Pay Gap ist nach einer am Montag vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vorgelegten Studie im bundesweiten Durchschnitt etwas kleiner geworden: Danach erhielten 2021 vollzeitbeschäftigte Männer 18,9 Prozent mehr Lohn oder Gehalt. Dabei lag der Verdienstunterschied in Westdeutschland mit 20,6 Prozent mehr als dreimal so hoch wie in Ostdeutschland mit 6,3 Prozent.

Frauen erhielten laut Statistikbehörde im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Der Verdienstabstand sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zum anderen arbeiteten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Mit diesen Merkmalen ließen sich allerdings 7 Prozent des gesamten Lohnunterschieds von 18 Prozent zwischen den beiden Geschlechtern nicht erklären.

Überfällig ist nach Auffassung der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände in Fällen ungleicher Bezahlung. „Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht“, sagte Ataman: „Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“ Mehr Klagemöglichkeiten könnten aus ihrer Sicht mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen.