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Freistellung auch für Weiterbildung im Ehrenamt

In Rheinland-Pfalz können sich Berufstätige in Zukunft auch für solche Weiterbildungsmaßnahmen vom Dienst freistellen lassen, die für ein Ehrenamt benötigt werden. Zu diesem Ziel soll das Bildungsfreistellungsgesetz von 1993 weiterentwickelt werden, wie das Mainzer Sozialministerium am Dienstag mitteilte. Die Landesregierung hatte zuvor dem Entwurf zugestimmt, der auch eine Förderung digitaler und hybrider Weiterbildungsangebote erleichtert.

Am Umfang der Freistellung ändert sich mit dem geplanten, künftigen Landesbildungszeitgesetz nichts: Die maximale Freistellungsdauer beträgt zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Mit der Reform setzt die Landesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von 2021 um.