Fehlgeburten sind oftmals traumatische Erfahrungen. Nun sollen Frauen bald besser geschützt werden. Der Bundestag stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu.
Der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, soll ausgeweitet werden. Das entschied der Bundestag einstimmig am späten Donnerstagabend. Demnach soll in solchen Fällen ein gestaffelter Mutterschutz eingeführt werden.
Bislang haben Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration. SPD, Union, Grüne und FDP hatten sich auf eine Reform verständigt, wonach der Mutterschutz in gestaffelter Form bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche greifen soll.
Der Verein für Schwangerenberatung donum vitae nannte die Entscheidung “ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die betroffenen Frauen”. Nach einer Fehlgeburt bräuchten sie ausreichend Zeit und Raum für Abschied und Trauer, aber auch für mentale und körperliche Erholung. “Mit dem Mutterschutz nach Fehlgeburt wird nun ein angemessener gesetzlicher Umgang mit der Frau in einer besonders vulnerablen Situation geschaffen”, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende von donum vitae, Angelika Knoll.