Institut: Drohung mit Sanktionen steigert Arbeitsaufnahme
Im Rahmen der Bürgergeld-Debatte kommt eine Untersuchung zu dem Ergebnis, dass moderater Druck zu mehr Beschäftigung führt, stärkerer Druck aber nicht in gleichem Maße.
Sanktionen wirken sich einer Studie zufolge bereits dann aus, wenn sie nur angedroht werden. Nach einem veröffentlichten Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lässt sich ein Zusammenhang herstellen zwischen der Androhung von Sanktionen durch die Vermittlungsteams in den Jobcentern und der Arbeitsaufnahme ihrer Klienten.
Im Kern kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass moderater Druck zu mehr Beschäftigung führt, stärkerer Druck aber nicht in gleichem Maße. Aussagen über die Wirkung von Sanktionen im Bürgergeld macht die Untersuchung nicht, da sie sich auf Personendaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) über Leistungsempfänger bezieht, die zwischen April 2012 und März 2013 begonnen hatten, Grundsicherung zu beziehen – das damalige Hartz IV.
Mit der Bürgergeld-Reform von 2022 sind mögliche Sanktionen abgemildert worden
Damals war die Rechtsgrundlage eine andere. Mit der Bürgergeld-Reform von Ende 2022 sind mögliche Sanktionen abgemildert worden, was insbesondere die Opposition kritisiert. Als Reaktion will die Ampel-Regierung sie im Herbst wieder verschärfen und hofft, damit auch Ausgaben beim Bürgergeld zu sparen.
Den IAB-Berechnungen zufolge nimmt die Rate der Arbeitsaufnahmen um 0,5 Prozentpunkte im Monat zu, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass Leistungen gekürzt werden, von einem auf zehn Prozent steigt. Zudem steigt das durchschnittliche Einkommen der Leistungsbeziehenden. Ab der Wahrscheinlichkeit einer Sanktion von 10 bis 20 Prozent steigen die Arbeitsaufnahmen zwar weiter, aber langsamer und führen die Arbeitslosen vermehrt in Jobs für Geringqualifizierte.
Für die Studie wurden die BA-Daten erwerbsfähiger Leistungsbezieherinnen und -bezieher zwischen 25 und 57 Jahren ausgewertet sowie Informationen zum Verhalten der Vermittlungsteams.