Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingshilfe und die evangelische Kirche haben sich gegen den Plan der Mainzer Landesregierung ausgesprochen, die rheinland-pfälzische Härtefallkommission zu reformieren. Es bestünden Zweifel am Sinn der angekündigten Änderungen, heißt es in einem am Freitag öffentlich gemachten gemeinsamen Schreiben von Amnesty International, Flüchtlingsrat, dem Beauftragten der Evangelischen Kirche und der Liga der Wohlfahrtsverbände: Die vom Integrationsministerium angestrebte Reform der Härtefallkommission würde „den humanitären Charakter dieses Gremiums stark einschränken“, warnten die Unterzeichner.
Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) hatte im September im zuständigen Landtagsausschuss eine Novelle der Landesverordnung angekündigt, in der die Arbeit der Härtefallkommission geregelt wird. Die Pläne sehen unter anderem eine Ausweitung von Ausschlussgründen vor, in denen grundsätzlich keine Härtefallanträge mehr entgegengenommen werden. So sollen Anträge „zwingend“ von einer Behandlung ausgeschlossen werden, wenn „lediglich Gründe vorgetragen werden, die ausschließlich in einem asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren geprüft werden können“.
In bestimmten Fallkonstellationen soll zudem nicht mehr die komplette zwölfköpfige Kommission über Anträge beraten. Eine „Kleine Besetzung“ mit lediglich drei Mitgliedern solle vielmehr entscheiden, ob ein eigentlich unzulässiger Antrag ausnahmsweise doch für die Behandlung in großer Runde zugelassen wird. Aus Sicht der Unterzeichner bestehe „keine Notwendigkeit für die Etablierung einer Vorkommission“, weil die Zahl der Eingaben ohnehin rückläufig sei und jeder Antrag einer Vorprüfung unterzogen werde. Zudem seien die Ausschlussgründe so formuliert, dass unklar sei, welche Fälle überhaupt noch in ein Verfahren eingebracht werden könnten.
Die Härtefallkommission, der auch Vertreter der Landesregierung, die Bürgerbeauftragte sowie Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfe angehören, kann ausreisepflichtigen Ausländern in eng umrissenen Ausnahmefällen zu einem humanitären Aufenthaltsrecht verhelfen. Typische Fälle zur Vorlage sind beispielsweise schwer erkrankte oder traumatisierte Flüchtlinge, die wegen mangelnden eigenen Einkommens nicht unter gesetzliche Bleiberechtsregelungen fallen. Im vergangenen Jahr befürwortete die Härtefallkommission insgesamt 31 Ersuchen, von denen 93 Menschen betroffen waren.