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Evangelische Kirche begrüßt Karlsruher Urteil zum Arbeitsrecht

Wo Kirche draufsteht, muss auch Kirche drin sein. Evangelische Kirche und Diakonie sehen durch ein Urteil aus Karlsruhe bestätigt, dass das christliche Profil kirchlicher Angebote erhalten bleiben kann.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihr Wohlfahrtsverband Diakonie haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht begrüßt. Das Urteil sorge dafür, dass das christliche Profil zentral für kirchliche und diakonische Arbeit bleiben könne, heißt es in einer am Donnerstag in Hannover veröffentlichten Reaktion.

“Kirche und Diakonie dürfen in ihrer Einstellungspraxis in begründeten Fällen eine Kirchenmitgliedschaft ihrer Mitarbeitenden voraussetzen. Dies steht nicht im Widerspruch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht”, sagte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt. Staatliche Gerichte dürften bei der Überprüfung einer Stellenbesetzung theologische Wertungen nicht selbst treffen – das obliege den kirchlichen Arbeitgebern.

Die Verfassungsbeschwerde der Diakonie richtete sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2018 im sogenannten Egenberger-Fall. Im Kern ging es um die Frage, ob für bestimmte Tätigkeiten in kirchlich-diakonischen Einrichtungen die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche verlangt werden darf.

“Das Verfassungsgericht hat unseren Spielraum bestätigt – damit gehen wir sehr verantwortungsvoll um. Das zeigt die neue Mitarbeitsrichtline, die wir bereits Anfang 2024 für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit weit geöffnet haben”, sagte EKD-Vizepräsident Stephan Schaede. “Damit haben wir in Kirche und Diakonie die Balance zwischen Glaubwürdigkeit, Offenheit und Rechtssicherheit neu justiert.” Eine Kirchenzugehörigkeit sei beispielsweise für solche Stellen Voraussetzung, durch die das christliche Profil besonders geprägt oder nach außen vertreten werde. “Das kann etwa in der Seelsorge oder in der evangelischen Bildung der Fall sein.”

Schaede unterstrich zugleich, schon seit einigen Jahren arbeiteten selbstverständlich in den Kirchengemeinden und evangelischen Einrichtungen Menschen mit ganz unterschiedlichen Religionen und Lebensentwürfen. “Das ist gelebte Vielfalt unter dem Dach von evangelischer Kirche und Diakonie.”

Kruttschnitt ergänzte, die Menschen dürften darauf vertrauen, dass “dort, wo Kirche und Diakonie draufsteht, auch Kirche und Diakonie drin ist”. Dieses christliche Profil werde von den Mitarbeitenden getragen und sei durch die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie verfassungsrechtlich geschützt.