Erneute Diskussion um Feiertagsruhe im Norden

Soll man am Totensonntag zum Tanzen gehen? In Schleswig-Holstein wird erneut über die Feiertagsruhe diskutiert. Die Kirchen haben eine klare Meinung.

In Niedersachsen soll auch am Karfreitag getanzt werden, finden die Jungen Liberalen
In Niedersachsen soll auch am Karfreitag getanzt werden, finden die Jungen LiberalenStefan Latz / pixelio

Kiel. In Schleswig-Holstein wird auf der politischen Bühne erneut über die gesetzliche Feiertagsruhe diskutiert. Nachdem die Piraten vor zwei Jahren mit dem Versuch scheiterten, die Feiertagsruhe etwa am Volkstrauertage und Totensonntag aufzuweichen, gibt es nun einen fraktionsübergreifenden Vorstoß, berichteten die Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages (Ausgabe Donnerstag, 3. Dezember).
Einzelne Abgeordnete aller Parteien bis auf die CDU beantragen dem Bericht zufolge, das Verbot öffentlicher Veranstaltungen zu lockern. Auch das Demonstrationsverbot soll gestrichen werden. Eine einheitliche Linie innerhalb der Fraktionen gibt es aber nicht. 
Der Antrag geht nicht so weit, wie die erste Initiative der Piraten, sondern entspricht den Vorschriften in Hamburg: Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen soll am Volkstrauertag nur noch von 6 bis 15 Uhr und am Totensonntag von 6 bis 17 Uhr gelten. Am Karfreitag soll die Feiertagsruhe von zwei Uhr früh bis zwei Uhr nachts des Folgetages gelten.

"Das ist doch Kosmetik!"

Grundlage ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die dem Ernst stiller Feiertage widersprechen oder den Gottesdienst stören. Derzeit gilt das Verbot am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr morgens sowie am Karfreitag den gesamten Tag. Im Januar werden die Abgeordneten über den Vorschlag nach ihrer persönlichen Überzeugung abstimmen, so der Zeitungsbericht.
Die CDU und die Kirchen sehen keinen Änderungsbedarf. "Der Antrag ist für die Nordkirche so nicht akzeptabel. Die private Feiertagsgestaltung steht jedem bereits heute frei. Die stillen Tage genießen allein im öffentlichen Raum einen besonderen Schutz, der die Würde der Toten und der Hinterbliebenen berücksichtigt," wird Stefan Döbler, Pressesprecher der Nordkirche, zitiert.
"Insbesondere die Korrekturen am Karfreitag sind doch Kosmetik und beschädigen einen unserer wichtigsten Feiertage", so Beate Bäumer, Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein. (epd)