„Ende des Klimaschutzgesetzes“ – scharfe Kritik an Ampel-Reform

Beim Koalitionsausschuss wurde eine Aufweichung des Klimaschutzgesetzes entschieden. Ministerien müssen nicht mehr zwingend Emissionen reduzieren. Das stößt auch innerhalb der Koalition auf Kritik.

Ampel-Minister bei einer Klausurtagung auf Schloss Meseberg
Ampel-Minister bei einer Klausurtagung auf Schloss MesebergImago / Chris Emil Janßen

Die von der Ampelkoalition vereinbarte Reform des Klimaschutzgesetzes stößt bei Grünen und Klimaschützern auf deutliche Kritik. „Die geplante Abschaffung der jährlich kontrollierten und nachzusteuernden Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist ein Generalangriff auf den Klimaschutz“, sagt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, dem Nachrichtenportal t-online. „Sollte tatsächlich der Deutsche Bundestag eine solche Änderung beschließen, wäre dies das faktische Ende eines wirksamen Klimaschutzgesetzes.“ Am Montag will sich der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung zu den Reformplänen der Ampel äußern.

Ende März einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine konzeptionelle Änderung des Klimaschutzgesetzes. Bislang müssen nach dem Klimagesetz alle Sektoren – etwa Industrie, Wohnen und Verkehr – festgelegte Ziele bei der Minderung des CO2-Ausstoßes erfüllen. Künftig sollen sich die Sektoren gegenseitig ausgleichen können. Umweltorganisationen übten daran scharfe Kritik und sehen darin eine falsche Reaktion insbesondere auf die Politik von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), in dessen Verantwortung die bisherigen Sektorziele nicht erreicht wurden.

Internationale Pflichten in Gefahr

Auch bei den Grünen ist die Skepsis wegen des Abrückens von den jährlichen Sektorzielen groß. „Ich sehe noch nicht, wie die Verantwortlichkeit der einzelnen Ministerien in einem solchen Gesetz festgeschrieben werden kann“, sagt Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum. „Mir reicht es nicht, zu sagen, die ganze Regierung muss verhandeln, und dann sehen wir schon. Es braucht einen klaren Mechanismus, damit sich niemand aus der Verantwortung stehlen kann.“

Die Chefin des Unterausschusses für internationale Klimapolitik verweist zudem auf die EU-Klimaregeln. „Wir haben internationale Verpflichtungen, etwa aus der Lastenteilungsverordnung der EU, die die Emissionen in den Bereichen Gebäude und Verkehr reguliert“, sagt Badum. „Dort gibt es nach wie vor jährliche Vorgaben für die deutschen Emissionen. Darüber können wir nicht einfach hinweggehen. Das muss weiterhin im Klimaschutzgesetz abgebildet sein, damit wir unsere Verpflichtungen einhalten.“