Drei Frauen kandidieren für die EKD-Spitze

Gleich drei Frauen aus Niedersachsen bewerben sich für die Nachfolge des scheidenden Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohms. Der neue EKD-Rat wird Anfang November in Bremen gewählt.

Stimmabgabe zur Wahl eines neuen EKD-Rats. (Archivbild)
Stimmabgabe zur Wahl eines neuen EKD-Rats. (Archivbild)

Hannover, Oldenburg, Bremen. Die Synode der EKD werde am 9. November in Bremen die 15 Mitglieder des leitenden Gremiums wählen, wie die EKD mitteilte. Auf der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten stehen elf Männer und elf Frauen. Am 10. November soll ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den scheidenden Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm gewählt werden.

Aus Niedersachsen kandidieren den Angaben zufolge die Präsidentin des Landeskirchenamts der hannoverschen Landeskirche, Stephanie Springer, die Präsidentin der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, Sabine Blütchen sowie Julia Schönbeck, die in Göttingen Theologie studiert. Stephanie Springer gehört bereits dem derzeitigen Rat an, dessen Amtszeit mit der Novembersynode endet.

Der Rat der EKD wird für sechs Jahre gewählt

14 Delegierte werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die im Mai gewählte Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich, steht kraft ihres Amtes als Mitglied des neuen Rates bereits fest. Die Ratsmitglieder werden im Abschlussgottesdienst der Synode am 10. November in ihr Amt eingeführt.

Der Rat der EKD tagt in der Regel einmal im Monat. Er leitet die evangelische Kirche zwischen den Tagungen der Synode und äußert sich wie kein anderes Gremium zu aktuellen Themen in Kirche und Gesellschaft. Er beruft zudem die „Denkfabriken“ der EKD, die sieben sogenannten Kammern. Diese arbeiten meist zusammen mit dem Rat Denkschriften zu grundlegenden Fragen aus.

Synode der EKD tagt im November in Bremen

Der neue Rat wird auf der 2. Tagung der 13. Synode der EKD gewählt, die vom 7. bis 10. November in Bremen tagt. Wahlberechtigt sind die 128 Synodalen und die in der Kirchenkonferenz vertretenen Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen. Dabei hat jede Landeskirche eine Stimme. Weitere Personen können von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden. (epd)