Am 30. November wählen die Protestanten der württembergischen Landeskirche den Kirchengemeinderat in ihrer Gemeinde vor Ort sowie das Kirchenparlament, die Landessynode. Die Synode leitet laut Kirchenverfassung gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Oberkirchenrat die Landeskirche, entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuern, beschließt Gesetze und wählt bei Bedarf einen neuen Landesbischof oder eine -bischöfin. In Württemberg gehören rund 1,7 Millionen Menschen der Landeskirche an.
Die Landessynode wird von Kirchenmitgliedern ab 14 Jahren gewählt. Damit ist die württembergische Landeskirche die einzige innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die nach dem Prinzip der Urwahl ihre Mitglieder in das Kirchenparlament wählt. In anderen Landeskirchen bestimmen Gremien, zum Beispiel Kirchenvorstände, über die Zusammensetzung der Synode.
Für die württembergische Landessynode stellen sich in 15 Wahlkreisen 159 Personen zur Wahl. Daraus werden insgesamt 60 Laien und 30 Theologinnen und Theologen im kirchlichen Dienst ins Kirchenparlament für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die konstituierende Sitzung der 17. Landessynode wird am 28. Februar 2026 stattfinden. (2760/30.10.2025)