Garten- und Tierfreunde aufgepasst: Ab März ist es verboten, Hecken und Gestrüpp radikal zu stutzen. Amseln und Rotkehlchen sind dann nämlich in Familienzeit.
Noch ist es draußen kalt und ungemütlich. Doch mit dem Frühling beginnt bald die Brutzeit der Vögel. Um die Tiere in dieser sensiblen Phase nicht zu stören, appellierte der bayerische Naturschutzverband LBV am Montag in Hilpoltstein an alle Gartenbesitzer, bis Ende Februar geplante Schnitte an Hecken, Gebüschen und Gehölzen vorzunehmen. Denn ab 1. März sei dies gesetzlich verboten: Im dichten Gestrüpp nisteten und brüteten dann viele Singvögel wie Amsel, Rotkehlchen, Gartengrasmücke und Heckenbraunelle. Zudem seien naturnahe Hecken auch ein wichtiger Lebensraum für Igel, Spitzmäuse, Erdkröten oder Blindschleichen.
“Wenn die Hecke während der Brutzeit geschnitten wird, sind die Jungvögel aufgrund fehlender Zweige nicht mehr geschützt und so leichte Beute für Fressfeinde”, erklärt die LBV-Biologin Angelika Nelson. Außerdem fänden die Altvögel keine sicheren Schlafplätze und auch Insekten, die in der Hecke lebten, fehlten als wichtige Nahrungsquelle. Vom 1. März bis 30. September dürfe daher im öffentlichen Raum sowie in privaten Gärten nicht radikal geschnitten werden. Nur kleinere Verschönerungen seien in diesem Zeitraum erlaubt. Dies sollte aber mit Vorsicht geschehen.