Der Lockdown kommt – die Gottesdienste bleiben

Ab Mittwoch wird das öffentliche Leben in Deutschland heruntergefahren. Gottesdienste sind weiterhin erlaubt, wenn auch mit weiteren Corona-Regeln.

Mit Maske und Abstand dürfen weiter Gottesdienste gefeiert werden
Mit Maske und Abstand dürfen weiter Gottesdienste gefeiert werdenJens Schulze / epd

Berlin. Trotz der am Sonntag verkündeten härteren Corona-Einschränkungen bleiben Gottesdienste auch über Weihnachten weiter möglich. Dabei gelten eine Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot. Diese und andere Hygiene-Bestimmungen müssten strikt eingehalten werden, mahnte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin.

Unter Federführung des zuständigen Bundesinnenministeriums werde man die Details in Gesprächen mit den Kirchen und Religionsgemeinschaft in den kommenden Tagen klären, ergänzte die Kanzlerin nach den Gesprächen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

Maskenpflicht auch am Platz

Im gemeinsamen Beschluss steht: „Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.“

Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, sei zudem „ein Anmeldungserfordernis einzuführen“ Bei den Gesprächen „innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften“ gehe es darum, „im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen“.


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Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hatte zuvor noch erklärt, dass er Gottesdienste für verantwortbar halten, weil Schutzmaßnahmen von den Kirchen peinlich genau eingehalten würden.

Verständnis für den Lockdown zeigt die Landesbischöfin der Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt. Es müsse alles getan werden, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und Menschenleben zu retten, sagte die Theologin. Es sei gut, dass Gottesdienste weiterhin möglich sein werden. „Wir sind uns aber bewusst, dass uns dies als Kirche eine große Verantwortung auferlegt.“

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-SchmidtMarcelo Hernandez / Nordkirche

Als Zeichen der Gemeinsamkeit und des Trostes regte sie an, Heiligabend um 20 Uhr das Weihnachtslied „Stille Nacht“ zu singen oder mit Instrumenten zu spielen: „Auf dem Balkon, am geöffneten Fenster, allein oder in der engsten Familie.“ Gottesdienste, die alle verbinden, seien in diesem Jahr nicht möglich. „Aber es ist möglich etwas zu tun, das uns alle verbinden kann.“

Um Zurückhaltung gebeten

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte, die Angehörigen der Religionsgemeinschaften in Niedersachsen würden in den nächsten Wochen um äußerste Zurückhaltung bei dem Besuch von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gebeten. Die Landesregierung werde in den kommenden Tagen mit den Verantwortlichen der Glaubensgemeinschaften Gespräche darüber führen, wie bei dennoch stattfindenden religiösen Zusammenkünften das Infektionsgeschehen minimiert werden könne.

Sicher sei es für viele Menschen eine große Belastung und Einschränkung, nur mit Maske und Anmeldung und ohne Gesang den Gottesdienst besuchen zu dürfen, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): „Aber gerade in der Kirche geht es um das Leben und den Schutz der Menschen, deshalb ist das gut vertretbar.“

Zum Handeln gezwungen

Bund und Länder haben beschlossen, ab dem 16. Dezember den Einzelhandel bis auf Ausnahmen für Waren des täglichen Bedarfs zu schließen. Zudem sollen ab diesem Tag auch die Schulen schließen oder die Präsenzpflicht aufgehoben werden. Auch Friseure dürfen dann nicht mehr öffnen. Dies alles habe auch Auswirkungen auf die Feiertage, sagte Merkel. „Aber wir sind zum Handeln gezwungen“, ergänzte sie mit Blick auf die wieder stärker steigenden Infektionszahlen.(KNA/epd)