Schmuck aus der Asche Verstorbener und Flussbestattungen: In Rheinland-Pfalz soll ab Herbst ein neues Bestattungsgesetz Menschen weitreichende Formen der Bestattung ermöglichen. Das Vorhaben ist umstritten.
Nach Ansicht der CDU bedroht ein neues Gesetz den Fortbestand der Friedhöfe in Rheinland-Pfalz. Es müsse daher nach Inkrafttreten zeitnah überprüft werden. “Insbesondere das Aufheben des Friedhofszwangs sehen wir sehr kritisch”, sagte Oppositionsführer Gordon Schnieder (CDU) am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Mainz. Es gelte daher, die Auswirkungen der Reform zu überprüfen. Schnieder befürchtete, dass Bestattungen auf Friedhöfen deutlich zurückgehen und ärmere Menschen künftig andere Bestattungsformen für sich wählen.
Nach intensiver Landtagsdebatte war zuvor das nach Regierungsangaben deutschlandweit modernste Bestattungsrecht beschlossen worden. “Jeder trauert unterschiedlich und jeder braucht andere Formen des Halts”, betonte der Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), dessen Haus das Vorhaben federführend vorangetrieben hatte. Das Land gehe “im Interesse der Menschen für ein würdevolles Ableben einen Schritt voran”, sagte der Politiker mit Blick auf Reformüberlegungen in verschiedenen anderen Bundesländern.
Ziel der Reform sei das würdevolle Andenken Verstorbener, wofür es auch zusätzliche neue Formen der Bestattung brauche. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der AfD beschlossen. Die neuen Regelungen könnten laut Hoch ab Oktober gelten.
Die Opposition hatte in den vergangenen Monaten – ebenso wie die Kirchen – Inhalt und Geschwindigkeit der Reform kritisiert. “Herr Minister, Sie sind der Totengräber unserer Friedhöfe”, sagte der CDU-Abgeordnete Christoph Gensch in der Landtagsdebatte. Er befürchtete unter anderem, dass ärmere Menschen künftig aus dem öffentlichen Gedenken verschwinden.
Auch der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hatte vor einer “Privatisierung von Trauer” gewarnt. Das neue Bestattungsrecht würde Friedhöfe als öffentlich zugängliche Trauerorte schwächen, sagte er. “Das Gesetz verstärkt Tendenzen, Trauer zu privatisieren – etwa durch das mögliche Platzieren von Urnen mit Asche verstorbener Angehöriger in der eigenen Wohnung und die Bestattung in ausgewählten Flüssen.” Sterben und Totengedenken gingen jedoch die ganze Gesellschaft an.
Zustimmung zum Ampelvorhaben gab es hingegen unter anderem für Änderungen, die dauerhafte Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldaten betreffen, sowie Änderungen für das Begräbnis von Sternenkindern. Dabei handelt es sich um Kinder, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt gestorben sind.
Künftig möglich werden sollen auch Bestattungen in bestimmten Flüssen und im Leichentuch, was sich etwa Menschen muslimischen Glaubens wünschen. Asche verstorbener Angehöriger kann laut Gesetz zu persönlichen Schmuckstücken verarbeitet oder zu Hause aufbewahrt werden.