HERKUNFT meint laut Duden die soziale Abstammung eines Menschen oder den „bestimmten sozialen, nationalen, kulturellen Bereich, aus dem jemand herkommt“.
NATIONALITÄT bezeichnet laut Politlexikon der Bundeszentrale für politische Bildung „die ethnische Herkunft beziehungsweise Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe“. Der Begriff Nationalität werde aber auch oft gleichbedeutend mit dem juristischen Begriff der Staatsangehörigkeit verwendet.
STAATSANGEHÖRIGKEIT ist in Deutschland nach dem Abstammungsprinzip geregelt. Das Auswärtige Amt schreibt auf seiner Homepage: Wer als Kind deutscher Eltern oder eines deutschen Elternteils geboren wird, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit – außer, die Eltern leben im Ausland und sind selbst bereits im Ausland geboren. Seit dem Jahr 2000 wurde das „Abstammungsprinzip“ um das „Bodenprinzip“ ergänzt: Wer als Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren wird, ist deutscher Staatsangehöriger – sofern wenigstens ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat.
MIGRATION bezeichnet laut Bundeszentrale für politische Bildung zunächst nur „die längerfristige Verlegung des Lebensmittelpunkts über eine größere Entfernung und administrative Grenze hinweg“. Das unterscheidet Migration von Urlaubsreisen oder vom Pendeln zum Arbeitsort. Es werden mehrere Motive von Migration unterschieden: Arbeits- oder Bildungsmigration, Migration im Zusammenhang mit Familiengründung oder Flucht vor Gewalt (Fluchtmigration).
MIGRATIONSHINTERGRUND hat eine Person, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde – so definiert es das Statistische Bundesamt. Migrationshintergrund haben also alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, Spätaussiedler sowie die als deutsche Staatsangehörige geborenen Kinder dieser Gruppen. (3235/17.10.2025)