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Chancengleichheit bei Bildung: Kommission formuliert Mindeststandards

Mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich in NRW sollen laut Empfehlungen einer Expertenkommission des Landtags unter anderem durch Mindeststandards im Schulwesen und durch geänderte Strukturen der Schulaufsicht erreicht werden. Die Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ legte am Mittwoch nach rund zweijähriger Arbeit mit Referentenrunden, Sachverständigenanhörungen und Schulbesuchen ihren Abschlussbericht mit insgesamt 248 Handlungsempfehlungen dem Plenum vor, wie der nordrhein-westfälische Landtag am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte.

Der Abschlussbericht behandelt unter anderem den Einfluss von Lebensumständen sowie strukturelle, personelle sowie didaktische und methodische Einflussfaktoren. Den Empfehlungen zufolge soll beispielsweise jedes Kind mit spätestens vier Jahren auf seinen Entwicklungsstand hin getestet werden. Bei diagnostizierten Bedarfen sollen die Kinder verbindlich gefördert werden. In der Kita sollen die pädagogischen Fachkräfte die Sprachkompetenzen der Kinder regelmäßig nach verbindlichen Standards erfassen und individuelle Förderbedarfe ermitteln.

Der Bericht empfiehlt zudem, Mindeststandards zur Qualitätssicherung im Schulwesen festzulegen, unter anderem bezüglich sogenannter Kerncurricula. Diese müssen am Ende der Primarstufe und am Ende der Sekundarstufe I erreicht sein, wie die Kommission formuliert. Diese Kerncurricula beinhalten, „was jedes Kind und jeder Jugendliche am Ende der Bildungsstufen an Fähigkeiten und Wissen verbindlich erlangt haben soll und beschränken sich damit auf diejenigen Kompetenzen und Inhalte, die zum Erzielen der Mindeststandards notwendig sind“.

In Bezug auf die Heterogenität von Klassen sollen dem Bericht zufolge verpflichtende Fortbildungen stattfinden, die die Haltung der Lehrkräfte zu Inklusion und Migrationsgesellschaft reflektieren. Im Hinblick auf digitale, auch KI-gestützte Lehr- und Lernformate empfehlen die Mitglieder der Enquetekommission eine Ausweitung von Fort- und Weiterbildungen.

Personalmangel, herausfordernde Lagen und die räumliche Ausstattung an Schulen sind regelmäßig Themen der politischen Debatte, wie es hieß. Hinzu kämen Herausforderungen durch die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern, etwa durch Flucht, Migration, Behinderung oder Armut mit Folgen für eine Chancengleichheit in der Bildung. Der NRW-Landtag hatte daher im August 2023 die Einsetzung der Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ beschlossen. Ihr gehörten elf Mitglieder des Landtags sowie fünf Sachverständige an.