Chancen für Gottesbezug in Verfassung steigen

Es ein wichtiger Schritt für einen Gottesbezug in der Landesverfassung: Abgeordnete aller Fraktionen haben sich auf eine Formulierung geeinigt. Doch noch gibt es eine hohe Hürde.

Kiel. Die Chancen für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung sind gestiegen. Insgesamt 29 Abgeordnete aus allen Fraktionen haben in Kiel einen gemeinsamen Textvorschlag vorgelegt, der einen Hinweis auf den Glauben an Gott enthält. Die Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs begrüßt den Vorschlag. "Das ist ein starkes Signal und zeigt, dass wir schon jetzt viel erreicht haben", sagte ihr Sprecher, der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU).
Der Gesetzentwurf soll in der Landtagssitzung vom 20. bis 22. Juli beraten und möglichst beschlossen werden. Zu den 29 Abgeordneten gehören SPD-Fraktionschef Ralf Stegner, der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther, die Vorsitzende der Grünen-Fraktion Eka von Kalben und Wolfgang Dudda von den Piraten. Auch dabei sind Jette Waldinger-Thiering vom SSW und Oliver Kumbartzky von der FDP.

Zwei-Dittel-Mehrheit gefordert

Bevor die Formulierung in die Präambel der Landesverfassung kommt, gibt es eine hohe Hürde: Eine  Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag muss zustandekommen. 46 der insgesamt 69 Abgeordneten müssten zustimmen. "Jeder Abgeordnete wird allein nach seinem Gewissen handeln", sagte Stegner.
In dem neuen Vorschlag heißt es unter anderem: "Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben. Dies geschieht im Bewusstsein der Unvollkommenheit menschlichen Handelns, in Kenntnis der eigenen Geschichte und in Verantwortung vor den Menschen sowie in dem Willen, Demokratie und Frieden, Menschenrechte, Freiheit und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken."
Insbesondere die Erwähnung der Menschenrechte und die jetzt aufgenommene Demutsformel sind der CDU wichtig. "Ich freue mich, dass jetzt dieser Vorschlag vorliegt", sagte Günther. 19 Abgeordnete der CDU würden den Text unterstützen und werden dafür stimmen, zwei Abgeordnete hätten noch Bedenken. Anstoß für den neuen Vorschlag ist ein Text, den Mitte Juni Stegner und sein Fraktionskollege Martin Habersaat vorlegten. Weil die Menschenrechte und die Demutsformel mit dem Hinweis auf menschliche Unvollkommenheit da noch fehlten, machte die CDU noch nicht mit.

Ex-Ministerpräsident optimistisch

Ex-Ministerpräsident Carstensen geht davon aus, dass der Text jetzt eine Mehrheit bekommt. "Wir sind sehr optimistisch, dass die federführenden Abgeordneten mit diesem Vorschlag die Zustimmung ihrer Kolleginnen und Kollegen erhalten werden", sagte er. Nach wie vor ablehnend äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der Piraten, Patrick Breyer: "Mit immer neuen Wortklaubereien versucht Herr Stegner zu verschleiern, dass er gegen den Willen der überwältigenden Mehrheit der Schleswig-Holsteiner unsere Verfassung auf eine religiöse Grundlage stellen will."
Schleswig-Holsteins Landtag hatte Ende April zuletzt beraten, ob die Präambel der neuen Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Zur Debatte standen dabei zwei Formulierungsvorschläge, einer mit und einer ohne Gottesbezug. Anlass war, dass das Landesparlament am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen hatte. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 die Volksinitiative gegründet. Sie sammelte über 42.000 Stimmen für ihr Anliegen und überreichte sie Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU). Deshalb musst das Landesparlament das Thema erneut beraten. Auch Schlie gehört zu den Unterzeichnern des neu vorgelegten Gesetzentwurfs. (epd)