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Bundesregierung will Reform der Krankenhausreform auf den Weg bringen

Wie weit müssen Patienten künftig zum nächsten Krankenhaus fahren? Und welche Stadt behält noch eine Klinik? All das sind Fragen, die durch die Krankenhausreform mitentschieden werden. Kein Wunder, dass es Streit gibt.

Die Bundesregierung will heute nach langem Tauziehen die Reform der Krankenhausreform auf den Weg bringen. Zuvor hatten sich Union und SPD auf Anpassungen der 2024 von der Ampel-Regierung verabschiedeten Krankenhausreform verständigt. Der Entwurf des Anpassungsgesetzes von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war bereits mehrmals von der Tagesordnung des Kabinetts gestrichen worden.

Ziele der Reform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Fachgebiete zugewiesen werden. Dafür müssen sie entsprechende Kriterien erfüllen, etwa eine gewisse Zahl an Fachärztinnen und -ärzten, eine Mindestmenge an Behandlungen und eine entsprechende Technikausstattung. Zudem soll ein neues Vergütungssystem dazu beitragen, Fehlanreize für medizinisch unnötige Operationen abzubauen.

Der Gesetzentwurf von Warken sieht nun befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der zeitlichen Umsetzung der Reform und den Qualitätskriterien vor. Damit soll der Erhalt von Kliniken in ländlichen Regionen gesichert werden, die für die Grund- und Notfallversorgung zuständig sind.

In Deutschland gab es Ende 2024 rund 1.800 Krankenhäuser und damit eine international sehr hohe Krankenhausdichte. Ziel der Reform ist auch, die Zahl der Kliniken zu verringern, dabei aber ein unkontrolliertes Kliniksterben zu verhindern.