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Bundesregierung beschließt Veränderungen der Krankenhausreform

Wird die Krankenhausreform schon wieder verwässert? Gesundheitsministerin Warken will sie praxistauglicher machen. Doch ihre Maßnahmen gefallen nicht allen.

Die Bundesregierung hat nach langem Tauziehen eine Reform der Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Das Kabinett stimmte am Mittwoch den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegten Veränderungen der 2024 von der Ampel-Regierung verabschiedeten Krankenhausreform zu. Warken hatte erklärt, sie wolle die Reform alltagstauglicher machen.

Ziele der Krankenhausreform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jeder Einrichtung bestimmte Fachgebiete zugewiesen werden. Dafür müssen sie Qualitätskriterien erfüllen, etwa eine gewisse Zahl an Fachärztinnen und -ärzten, eine Mindestmenge an Behandlungen und gute Technikausstattung.

Der Gesetzentwurf sieht nun befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der zeitlichen Umsetzung der Reform und den Qualitätskriterien vor. Warken wies Vorwürfe zurück, dass die Krankenhausreform verwässert werde. Man bleibe bei den ursprünglichen Zielen der Reform, nämlich einer Bündelung medizinischer Leistungen an weniger Standorten bei gleichzeitig guter Qualität der Versorgung in der Fläche, sagte die CDU-Politikerin.

Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Patientenschützer übten deutliche Kritik – allerdings aus unterschiedlichen Gründen: Während die Kassen eine zu starke Aufweichung der Qualitätskriterien befürchten, sehen die Krankenhäuser zu wenig flexible Vorgaben.

Neu im Gesetzentwurf ist, dass der Bund einen größeren Anteil der Finanzierung des Transformationsfonds übernehmen will. Der Fonds zur Umstrukturierung von Kliniken soll insgesamt 50 Milliarden Euro umfassen. Ursprünglich war geplant, dass Bund und Länder sich die Kosten teilen. Im Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass der Bund künftig 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen übernimmt und die Länder damit entlastet werden.

Vorgesehen sind auch veränderte Ausnahmeregelungen. Bislang war ein Zeitraum von maximal sechs Jahren angedacht, in denen Länder Ausnahmen für Kliniken erteilen dürfen, die nicht die Qualitätskriterien erfüllen. Dieser Zeitraum soll auf höchstens drei Jahre verkürzt werden. Zugleich sollen bundesweit verbindliche Erreichbarkeitsvorgaben und Vorgaben zur Zahl der erforderlichen Fachärzte bei bestimmten Eingriffen entfallen. Die Einführung eines anderen Vergütungssystems wird um ein Jahr verschoben.

Deutliche Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Der Gesetzentwurf erfülle nicht die Ziele, einerseits hoch spezialisierte Behandlungen zu konzentrieren und andererseits eine stabile Grund- und Regelversorgung in der Fläche sicherzustellen, erklärte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. “Die Bundesländer werden in vielen Regionen vor allem in der Fläche nicht mehr in der Lage sein, eine eigenständige und am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtete Krankenhausversorgung zu planen und umzusetzen.”

Auch der Katholische Krankenhausverband erklärte, insbesondere kleine, systemrelevante Kliniken sähen sich kaum lösbaren Herausforderungen gegenüber. Verantwortlich dafür seien scharf befristete Ausnahmeregeln und zu starre Vorgaben.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der AOK-Bundesverband kritisierten demgegenüber eine Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben. Den Bundesländern würden zahlreiche Hintertüren geöffnet, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Krankenhäuser könnten auch künftig Leistungen anbieten, für die sie nicht die notwendige personelle und technische Ausstattung oder ausreichende Erfahrung vorhalten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die Reform habe nicht die Interessen der Patienten im Blick. “Denn weiterhin wird Qualität nicht am Behandlungserfolg gemessen”, sagte Vorstand Eugen Brysch. “Selbst die bundeseinheitliche zeitliche Erreichbarkeit von Kliniken wurde über Bord geworfen.”