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Bundesrat entscheidet über Ausbildung zur Pflegefachassistenz

Der Personalmangel in der Pflege ist ein wachsendes Problem. Mit einer bundesweit einheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll gegengesteuert werden. Darüber entscheiden nun abschließend die Länder.

Pflegefachassistenzkräfte sollen bundesweit gleich ausgebildet und bezahlt werden. Nach dem Bundestagsbeschluss entscheidet am heutigen Freitag der Bundesrat abschließend über das Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung. Ziel ist es, das bestehende Wirrwarr von 27 unterschiedlichen Ausbildungen in den Bundesländern zu beenden. Der Start ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Die Ausbildung soll im Regelfall 18 Monate dauern, sie ist generalistisch und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist die Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss, bei Empfehlung der Pflegeschule können auch Bewerber ohne Abschluss eine Ausbildung beginnen.

Möglich werden soll nach der Assistenzausbildung auch eine Weiterentwicklung etwa zur Pflegefachkraft oder zu einem Studium. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll zudem vereinheitlicht und erleichtert werden. Ziel der Reform ist es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen.