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Bundesländer sehen viel Änderungsbedarf bei Cannabis-Gesetz

Kurz vor Veröffentlichung eines Evaluierungsberichts zur Cannabis-Legalisierung melden viele Bundesländer Änderungsbedarf an. Kritisiert werden vor allem unklare Regelungen und eine schwierige Umsetzung, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Manche Länder halten das Gesetz insgesamt für falsch. Inzwischen wurden bundesweit mehr als 300 Cannabis-Clubs genehmigt.

Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis sind in Deutschland seit rund eineinhalb Jahren teilweise legal. Im Herbst soll eine erste Evaluation der gesetzlichen Neuerungen veröffentlicht werden, wie das Bundesgesundheitsministerium dem epd mitteilte. Dabei stehen demnach der Kinder- und Jugendschutz sowie die erlaubten Cannabis-Mengen beim Besitz und bei der Weitergabe in Anbauvereinigungen im Fokus.

Scharfe Kritik kam aus Baden-Württemberg: Die Cannabis-Legalisierung sei „handwerklich verkorkst“ und führe zu „gewaltigen Problemen“, erklärte das Landesinnenministerium. „Nach unserer Auffassung wäre die Aufhebung der Legalisierung von Cannabis notwendig.“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte dem epd, er halte das Cannabis-Gesetz „nach wie vor für einen Fehler“. Die Umsetzung habe „immense Ressourcen und Zeit von den Behörden gefordert“. Das Gesetz weise „erhebliche Mängel“ auf, insbesondere beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Cannabiskonsums, kritisierte Laumann. „Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Das saarländische Sozialministerium zog mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz dagegen ein „eher positives Fazit“. „Die Zusammenarbeit mit den Anbauvereinen ist überwiegend konstruktiv“, teilte das Ministerium dem epd mit. „Grobe Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz in den Genehmigungsverfahren stellen bisher eine absolute Ausnahme dar“, hieß es.

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern kritisierte, die „überwiegend nicht klar definierten Prüfungsvoraussetzungen“ beim Genehmigungsverfahren für Cannabis-Clubs. Dadurch werde „die Handhabung erheblich erschwert“. Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein erklärte, bei der Umsetzung der Vorschriften „führen bestehende Regelungslücken und teils widersprüchliche Bestimmungen zu erheblichen Schwierigkeiten“.

Dagegen urteilte das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt, die Regelungen des Gesetzes seien „überwiegend gut handhabbar“. Bei den Regelungen für die Anbauvereine gebe es allerdings „Nachbesserungsbedarf“. Hierzu werde eine Länderarbeitsgruppe dem Bund Vorschläge machen.