Ein früherer Facharzt des Uniklinikums Essen muss wegen versuchten Totschlags an zwei todkranken Corona-Patienten für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Essen, dass der Arzt mit dem Spritzen einer Überdosis von Beruhigungsmitteln deren bevorstehenden Tod beschleunigen wollte, sei nicht zu beanstanden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss (AZ: 4 StR 10/23).
Beide Corona-Patienten, ein 65-Jähriger und ein 50-Jähriger, lagen bereits im Sterben. Daher hatte das Landgericht den Arzt nur wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Die Karlsruher Bundesrichter entschieden zugleich, dass das Landgericht ein weiteres Urteil gegen den Mediziner wegen vollendeten Totschlags noch einmal prüfen muss (AZ: 4 StR 138/22). Die verhängte weitere Haftstrafe von ebenfalls dreieinhalb Jahren sei rechtsfehlerhaft. Der Ursachenzusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Todeseintritt sei „nicht rechtsfehlerfrei belegt“.
Im zweiten Verfahren hatte das Landgericht festgestellt, dass der Arzt einem niederländischen Corona-Patienten unter anderem Kaliumchlorid verabreicht hatte, um dessen Leiden zu beenden. Zuvor hatte er der Ehefrau und dem Bruder des Patienten gesagt, dass eine Therapie aussichtslos sei. Die Ehefrau war daraufhin mit der Sterbehilfe einverstanden gewesen.