Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin: Gesetzliche Ruhezeiten klären
Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin Inken Gallner hat sich für eine Klärung der gesetzlichen Ruhezeiten durch den Europäischen Gerichtshof ausgesprochen. „Wir wissen, dass auch eine kurze Unterbrechung der Ruhezeit schädlich sein kann. Ob das juristisch bedeutet, dass die Ruhezeit dann neu beginnt, ist aber nicht klar“, sagte Gallner der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Sie würde sich wünschen, „dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg diese Frage von einem nationalen Gericht vorgelegt bekommt.“
Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die Dauer der Ruhezeit kann laut Gesetz zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft um bis zu eine Stunde verkürzt werden. Diese Verkürzung muss jedoch durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden.