Ausreisewillige und ausreisepflichtige Menschen, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren, können vielfältige Unterstützung von staatlichen Stellen erhalten. Doch das System lädt auch zu Missbrauch ein.
In den ersten neun Monaten des Jahres 2024 sind 7.500 Ausländer freiwillig mit dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP ausgereist. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der “Welt” mitteilte, waren darunter nur 3.323 Ausreisepflichtige, davon etwa die Hälfte ohne Duldung (1.659). Im vergangenen Jahr waren noch insgesamt 5.796 Ausreisepflichtige unter den gefördert Ausgereisten.
2024 waren bislang 3.846 der 7.500 geförderten Rückkehrer Personen mit einer Aufenthaltsgestattung – diese erhalten Asylbewerber bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens. Fast die Hälfte dieser schon während ihres Asylverfahrens gefördert Ausgereisten waren in diesem Jahr türkische Staatsangehörige, nämlich 1.891.
Obwohl die Behörden insgesamt ein starkes Interesse daran haben, dass möglichst viele Ausreisepflichtige oder Asylbewerber aus Staaten mit geringer Anerkennungschance wie der Türkei das Ausreiseprogramm wahrnehmen, gibt es laut Zeitung insbesondere bei Türken, aber auch Bürgern osteuropäischer Staaten, Hinweise, dass die Ausreiseförderung als Anreiz wirken könnte, überhaupt erst nach Deutschland zu ziehen.
Neben dem REAG/GARP-Programm gibt es noch einige Landesförderprogramme, die aber kaum ins Gewicht fallen: Nur 1.282 Migranten reisten bis Ende September laut Ausländerzentralregister per Landesförderung aus, sowie 128 weitere durch “sonstige öffentliche Mittel”, abseits der Programme.