Bildungshilfen für benachteiligte Kinder in der Kritik

Der Gesetzgeber hinke den finanziellen Wirklichkeiten von Familien hinterher, sagt der Vorstandssprecher. Dazu ist eine Studie veröffentlicht worden.

Ramesh Amruth / epd

Hannover/Berlin. Die Diakonie in Niedersachsen hält die staatlichen Hilfen für Kinder aus einkommensschwachen Familien weiterhin für unzureichend. „Kritisch sehen wir, dass der Gesetzgeber nach wie vor den finanziellen Wirklichkeiten von Familien hinterherhinkt“, sagte Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke dem epd. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte zuvor in Berlin eine Studie veröffentlicht, nach der weniger als 15 Prozent der bedürftigen Schüler unter 15 Jahren von den Leistungen für Schulsachen und Freizeit profitieren.

85 Prozent der Mädchen und Jungen mit Anspruch auf die sogenannten Teilhabeleistungen würden nicht erreicht, heißt es in der Analyse der Paritätischen Forschungsstelle. Auch Lenke kritisierte, trotz Änderungen mit dem im Juli in Kraft getretenen „Starke-Familien-Gesetz“ sei es nach wie vor anstrengend und zu bürokratisch, die Hilfen zu beantragen. „Kinder dürfen in dieser Gesellschaft kein Armutsrisiko sein“, mahnte er. „Eltern, die berufstätig sind, sollten nicht als Bittsteller zum Amt müssen, weil ihr Einkommen nicht hoch genug ist, um die ganze Familie davon zu ernähren.“

Hohe Kosten für Schüler

Wie der Paritätische fordert auch die Diakonie eine Kindergrundsicherung. Lenke betonte: „Unsere Erfahrung ist, dass direkte Geldleistungen die Kinder besser fördern als aufwendig zu beantragende Sachleistungen.“ Trotz Erhöhung der Hilfen sei der Satz für Schulmaterialien noch immer zu niedrig. Zwar liege er mit inzwischen 150 Euro in der Höhe, die eine Studie für die Diakonie 2015 ermittelt hatte. Doch seien seitdem vier Jahre vergangen und insbesondere für Erstklässler und zum Start der weiterführenden Schule fielen weit höhere Kosten von bis zu 350 Euro an. Die Diakonie unterstütze deshalb noch laufende Musterklagen von Familien für höhere Sätze.

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche war 2011 eingeführt worden. Anspruch haben Kinder, die Hartz-IV-Leistungen beziehen oder deren Eltern Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurden die Hilfen erhöht. (epd)