Bestattungsgesetz soll reformiert werden

Vier Fraktionen des Landtags haben sich auf einen Entwurf geeinigt. Geplant sind Mittel für eine würdige Bestattung von Armen und eine Zertifizierung für Bestatter.

Rolf Zöllner / epd

Schwerin. Das Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns soll bis Juni novelliert werden. Dafür haben die Fraktionen von SPD, CDU und Linke einen gemeinsamen Gesetzentwurf für die kommende Landtagssitzung im März vorgelegt, wie die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Tegtmeier mitteilt. Vorgesehen sei, die Qualität im Bestattungswesen zu verbessern. Zukünftig solle es eine Informationspflicht darüber geben, wo jemand im Falle einer Feuerbestattung eingeäschert wird. Außerdem soll die Verwendung von Grabsteinen, die in Kinderarbeit hergestellt wurden, verboten werden.

Nach Angaben des CDU-Abgeordneten Sebastian Ehlers ist künftig eine Zertifizierung für Bestatter vorgesehen. „Uns sind in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von schwarzen Schafen in der Bestatterbranche zu Ohren gekommen“, sagte Ehlers. Dass bisher „quasi jedermann zum Gewerbeamt gehen kann, einen Gewerbeschein beantragt und sich dann Bestatter nennen darf“, sei ein unhaltbarer Zustand. Er freue sich, dass der Gesetzentwurf keine weitgehenden Lockerungen der Friedhofspflicht vorsehe. „Für uns als Christdemokraten ist es wichtig, dass die Urne nun nicht zum Umzugsgut wird.“

Keine Privatisierung von Krematorien

Nach Worten von Eva-Maria Kröger von der Linksfraktion wird im Gesetzentwurf abgesichert, dass auch Menschen mit wenig Geld eine würdige Bestattung erhalten. „Wir wollen erkennbare Armenbestattungen verhindern. Dazu soll auch eine namentliche Kennzeichnung des Grabes gehören.“ Auch eine Privatisierung von Krematorien werde es nicht geben. Die Linksfraktion könne sich für die weitere Beratung gut vorstellen, dass eine Urne zur besseren Trauerbewältigung zeitweise zu Hause aufbewahrt werden darf, so Kröger. „Auch sollten wir darüber sprechen, die Ascheteilung zur Herstellung von kleinen Erinnerungsstücken zu legalisieren.“

Eine vom Landtag eingesetzte Expertenkommission hatte sich 2018 und 2019 mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes beschäftigt. Die Kommission hatte dem Landtag einen Abschlussbericht vorgelegt, der die Grundlage für den gemeinsamen Gesetzwurf ist. Nach der Beratung im Landtag sollen sich die Ausschüsse damit beschäftigen. (epd)