Betroffene von Gewalt wollen sich nach einer Tat nicht immer gleich an die Polizei wenden. Doch Spurensicherung ist wichtig für die Fallaufklärung und Täterüberführung. Im Freistaat gibt es dazu nun ein neues Verfahren.
In Bayern können Betroffene eines sexuellen oder körperlichen Übergriffs Spuren künftig vertraulich sichern lassen. Das teilte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Freitag in München mit. Der Freistaat habe die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie medizinische Versorgungszentren ab 1. November Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten könnten, sagte Gerlach.
Die Ministerin erklärte, Menschen stünden nach einem sexuellen oder körperlichen Übergriff oft erst einmal unter Schock. “Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können.”
Daher sei es ein wichtiger Schritt, dass in Bayern nun Spuren vertraulich gesichert werden könnten, ohne sofort die Polizei einschalten zu müssen. Die Kosten würden anonymisiert durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. “Wichtig ist jedoch, dass nun auch die medizinischen Einrichtungen mitziehen, denn die Bereitstellung der vertraulichen Spurensicherung beruht auf Freiwilligkeit”, betonte Gerlach. Bisher sei die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Universität Würzburg möglich. Weitere Einrichtungen sollen folgen, wie es hieß.
Das benötigte Untersuchungsmaterial kann laut Mitteilung ab November von Einrichtungen angefordert werden. Die Kosten würden vom bayerischen Gesundheitsministerium übernommen. Medizinische Einrichtungen, die die vertrauliche Spurensicherung anbieten möchten, könnten sich an das für sie regional zuständige Institut für Rechtsmedizin wenden. Für Einrichtungen mit Sitz in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben sei das Institut für Rechtsmedizin der LMU. Für Einrichtungen mit Sitz in den Regierungsbezirken Unter-, Mittel- und Oberfranken sei das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg zuständig.