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Bayern fordert vor Beschluss klare Ausnahmen bei Krankenhausreform

Wie weit müssen Patienten zum nächsten Krankenhaus fahren? Welche Stadt behält noch eine Klinik? Um solche Fragen der Krankenhausreform geht es am Mittwoch im Kabinett. Doch vorab pocht Bayern auf Ausnahmen.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) dringt kurz vor der geplanten Verabschiedung der Neufassung der Krankenhausreform im Bundeskabinett an diesem Mittwoch auf mehr Befugnisse für die Länder. “Ein starres Gerüst, das auf ein großes Flächenland genauso angewendet werden muss wie auf einen kleinen Stadtstaat, führt zwangsläufig in eine Sackgasse”, sagte sie der “Augsburger Allgemeinen”. Zugleich warnte sie vor starren Personalvorgaben.

“Es ist höchste Zeit, dass es endlich Nachbesserungen bei der Krankenhausreform gibt”, fügte Gerlach hinzu: “Im Kern geht es uns darum, dass praktikable Ausnahmen bei der Zuweisung für alle Leistungsgruppen an die Kliniken möglich sein müssen.”

Qualitätsvorgaben seien wichtig, aber die Länder müssten “im Bedarfsfall mit Augenmaß steuern können, um die jeweils beste Lösung zu finden”, ergänzte die CSU-Politikerin: “Lieber habe ich in einem kleinen, für die Versorgung relevanten Krankenhaus ein Angebot mit zwei Fachärzten als gar kein Angebot, nur weil der Bund drei Fachärzte vor Ort fordert. Unser Ziel ist es, in Bayern die Versorgung überall sicherzustellen.”

Die Bundesregierung will am Mittag nach langem Tauziehen die Reform der Krankenhausreform auf den Weg bringen. Zuvor hatten sich Union und SPD auf Anpassungen der 2024 von der Ampel-Regierung verabschiedeten Krankenhausreform verständigt.

Ziele der Reform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Fachgebiete zugewiesen werden. Dafür müssen sie entsprechende Kriterien erfüllen, etwa eine gewisse Zahl an Fachärztinnen und -ärzten, eine Mindestmenge an Behandlungen und eine entsprechende Technikausstattung. Zudem soll ein neues Vergütungssystem dazu beitragen, Fehlanreize für medizinisch unnötige Operationen abzubauen.

Der Gesetzentwurf von Warken sieht befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der zeitlichen Umsetzung der Reform und den Qualitätskriterien vor. Damit soll der Erhalt von Kliniken in ländlichen Regionen gesichert werden, die für die Grund- und Notfallversorgung zuständig sind.

In Deutschland gab es Ende 2024 rund 1.800 Krankenhäuser und damit eine international sehr hohe Krankenhausdichte. Ziel der Reform ist auch, die Zahl der Kliniken zu verringern, dabei aber ein unkontrolliertes Kliniksterben zu verhindern.