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Baden-Württemberg prüft Reform des Bestattungsrechts

In Baden-Württemberg wird über eine mögliche Lockerung des Bestattungsrechts beraten. Eine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt möglicher Änderungen stehe aber noch aus, teilte das Sozialministerium am Freitag in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Born mit.

Das Land habe die Reform in Rheinland-Pfalz, die unter anderem die Aufbewahrung von Urnen zu Hause und neue Bestattungsformen erlaubt, aufmerksam verfolgt, heißt es in der Stellungnahme. In Baden-Württemberg seien bereits Erd-, Feuer-, See-, Tuch- und Naturbestattungen zulässig. Weitere Formen wie die sogenannte Reerdigung oder Diamantbestattungen seien dagegen derzeit nicht erlaubt.

Ein Gesprächstermin mit Kirchen, Kommunen und Bestattungsunternehmen habe bereits stattgefunden. Ziel sei eine offene Diskussion über mögliche Weiterentwicklungen, so das Ministerium. Die Friedhofspflicht diene weiterhin dem Schutz der Totenruhe und einer würdigen Bestattungskultur. (2771/31.10.2025)