Aufarbeitungskommission: Mitglieder stehen im Oktober fest
Die Namen der sieben Mitglieder einer bayerischen „Unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommission von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie“ (URAK) sollen im Laufe des Oktobers feststehen. Wie die Leiterin der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der bayerischen evangelischen Landeskirche, Martina Frohmader, am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte, ist der Aufarbeitungsprozess damit im Zeitplan.
Im Rahmen des Gründungsprozesses zeige sich immer wieder, dass Betroffene kein Vertrauen zu der Institution Kirche oder der Diakonie hätten, sagte Frohmader. Das könne sie verstehen, „aber wer soll denn den Rahmen aufsetzen“, fragte sie, „es kann ja nichts im luftleeren Raum entstehen“. Unstimmigkeiten habe es etwa bei der Besetzung der Geschäftsführung der URAK gegeben. Diese Stelle werde nun öffentlich ausgeschrieben, versicherte Frohmader. Jeder könne sich bewerben, der sich dafür interessiere.
Die Geschäftsführung der URAK werde aus einer Person mit einer Assistenzstelle mit Sitz in München bestehen. In Nürnberg sei für die Geschäftsführung die Stelle einer Referentin oder eines Referenten für Kommunikation ausgeschrieben. Diese Person werde sich auch speziell mit Fällen von Missbrauch in Heimen befassen.
Dem siebenköpfigen Gremium URAK sollen des Weiteren drei Expertinnen und Experten angehören, die der Landeskirche vom bayerischen Justizministerium, dem Sozialministerium und dem Wissenschaftsministerium bereits vorgeschlagen worden seien, sagte die Leiterin der Fachstelle. Es sei in der Vereinbarung der Gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirchen und der Diakonie vom Dezember 2023 festgelegt gewesen, dafür die jeweilige Landesregierung anzufragen.
Zur Kommission gehören weiter jeweils ein Repräsentant der Landeskirche und der Diakonie. Zwei Betroffenenvertreterinnen und -vertreter sollen von einem Betroffenenrat benannt werden, der sich am 4. Oktober gründen soll. Einer der Experten soll in dem Gremium den Vorsitz übernehmen, auch dies sei in der Gemeinsamen Erklärung vereinbart, sagte Frohmader. „Anfang nächsten Jahres kann die erste Sitzung stattfinden.“
Die Kommission soll herausfinden, welches Ausmaß an Fällen sexualisierter Gewalt es in den beteiligten Landeskirchen und den diakonischen Landesverbänden gibt. Sie soll die Strukturen analysieren, die sexualisierte Gewalt ermöglicht oder deren Aufdeckung erschwert haben. Außerdem werde sie untersuchen, wie mit Betroffenen umgegangen wurde und sich an der unabhängigen Aufarbeitung konkreter Fälle beteiligen, heißt es in der Vereinbarung.
Im Januar 2024 hatten Evangelische Kirche und Diakonie die sogenannte ForuM-Studie eines unabhängigen Forschungsverbunds vorgestellt, die Ausmaß und Risikofaktoren sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche aufzeigt. Die Wissenschaftler ermittelten mindestens 2.225 Betroffene und 1.259 Beschuldigte sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie, gehen aber davon aus, dass die tatsächliche Zahl weit höher liegt, weil längst nicht alle relevanten Akten der Landeskirchen und diakonischen Landesverbände eingesehen wurden. (00/2863/25.09.2024)