Artikel teilen:

Arbeitsrechtler Thüsing lobt Karlsruher Urteil zu Kirchen

Rückenwind für das reformierte kirchliche Arbeitsrecht: Der Kirchenrechtsexperte Thüsing lobt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch der Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof werde vermieden.

Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht als “rechtspolitisch kluge Entscheidung” gelobt. Karlsruhe habe den offenen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof vermieden und zugleich den Spielraum des nationalen Gesetzgebers bei der Auslegung europäischen Rechts bestätigt, sagte der Kirchenrechtsexperte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

“Zurecht betont der Zweite Senat die besondere Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen. Das umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum Grundauftrag der Religionsgemeinschaft dienen – mithin auch die Auswahl der Arbeitnehmer und den Abschluss entsprechender Arbeitsverträge”, fügte der Direktor des Institut für Arbeitsrecht und das Recht der Sozialen Sicherheit an der Uni Bonn hinzu.

Für die Kirchen bedeute das Urteil, dass sie deutlich machen müssten, warum die Religionszugehörigkeit eine Relevanz für eine konkrete Stelle habe. “Sie werden die Religionszugehörigkeit nicht bei jeder Stelle einfordern können, aber es reicht, dass sie das für die konkrete Stelle plausibel darlegen.” Karlsruhe bestätige damit die Reformen des kirchlichen Arbeitsrechts aus den vergangenen Jahren.