Allein 2023 sind laut Bundeskriminalamt 155 Frauen in Deutschland durch ihren (Ex-)Partner getötet worden. Das BKA weist darauf hin, dass eine einheitliche Definition des Begriffs Femizid fehlt. Das soll sich ändern.
Polizeibehörden in Deutschland wollen den Begriff “Femizid” genauer fassen. Unter der Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, wie der “Spiegel” (Donnerstag) berichtet.
Allgemein versteht man unter Femizid tödliche vorsätzliche Gewalt gegen Frauen aus dem Grund, weil sie Frauen sind. In Deutschland sind Femizide weder ein eigener Straftatbestand noch sonst rechtlich definiert. “Es besteht Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid”, schreibt das Bundeskriminalamt auf Anfrage des Magazins. Ziel sei es offenbar, den Begriff durch konkrete Indikatoren besser messbar zu machen. Mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe sei voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 zu rechnen.
2023 hatte das BKA erstmals ein “Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteter Straftaten” veröffentlicht. Es führte darin alle Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen als Femizid auf, ohne die Motive dahinter zu kennen. Insgesamt registrierte die Polizei fast 1.000 Fälle, 360 davon endeten tödlich.
Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Femizide als vorsätzliche Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts und verweist auf die hierarchischen Geschlechterverhältnisse. Derartige Taten werden demnach häufig von Partnern oder Ex-Partnern begangen und basieren auf Misshandlungen, Einschüchterungen und sexualisierter Gewalt. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland zeigt, dass Tötungen von Frauen in den meisten Fällen mit häuslicher Gewalt zusammenhängen.