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AOK Rheinland/Hamburg: deutlicher Anstieg von Behandlungsfehlern

Die gesetzliche Krankenkasse AOK Rheinland/Hamburg beobachtet unter ihren Versicherten einen deutlichen Anstieg von bestätigten medizinischen Behandlungs- und Pflegefehlern. Allein im vergangenen Jahr seien insgesamt 1.175 neue Fälle von vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern bekannt geworden, teilte die Kasse am Montag in Düsseldorf mit. Bei knapp 34 Prozent der durch den Medizinischen Dienst begutachteten Fälle habe ein Fehler bestätigt werden können.

Die meisten der im vergangenen Jahr von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg gemeldeten Verdachtsfälle betrafen den Angaben nach orthopädische oder unfallchirurgische Eingriffe, gefolgt von den Fachgebieten Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, Innere Medizin sowie Zahnmedizin. Bei 566 gemeldeten Fällen wurde 2024 eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlasst, wovon 435 Fälle abschließend geprüft wurden. Bei knapp 34 Prozent (148 Fälle) konnte der Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler bestätigt werden.

In den Vorjahren lag die Anzahl bei 157 (2023) beziehungsweise bei 100 Fällen (2022). Somit habe sich die Anzahl der bestätigten Behandlungsfehler an Rhein und Ruhr und in Hamburg im Laufe der letzten drei Jahre signifikant erhöht, hieß es. Die Quote der bestätigten Behandlungs- und Pflegefehler lag knapp über dem bundesweiten AOK-Durchschnitt von etwa 29 Prozent.

Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September forderte der AOK Rheinland/Hamburg-Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann mehr Rechte für Betroffene. Denn die Beweislast trügen grundsätzlich die Patientinnen und Patienten, die den Fehler und den daraus resultierenden Schaden belegen müssten. Nur bei groben Behandlungsfehlern wie einem im Körper vergessenen OP-Instrument oder fälschlicherweise amputierten Gliedmaßen stehe der behandelnde Arzt oder Ärztin in der Pflicht, zu beweisen, dass die zusätzlichen gesundheitlichen Folgen auch ohne den Fehler entstanden wären.

Als eine weitere Hürde für Patienten nannte Wältermann „das erhebliche Wissens- und Informationsgefälle“ zwischen Patienten und Ärzten. In ihrem Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte fordere die AOK-Gemeinschaft vor allem eine Verbesserung der Patientenposition im Schadensfall. Betroffene müssten eine ausführliche Akteneinsicht erhalten, die auch die Metadaten elektronisch geführter Patientenakten umfasst.

Zu den weiteren Forderungen der AOK gehört die Verbesserung der Information zu Eigentumsrechten der Patienten an schadhaften Medizinprodukten. Problematisch seien Fälle, in denen beispielsweise entfernte Knieprothesen nicht mehr auffindbar sind oder bei der Untersuchung durch den Hersteller zerstört wurden, hieß es. „Die Explantate sind aber Eigentum der Patientinnen und Patienten und sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, damit sie als Beweismittel in Prozessen verwendet werden können“, fordert Konrad Paulenz, Abteilungsleiter des Behandlungsfehler-Management der AOK Rheinland/Hamburg.