Artikel teilen:

Allerheiligen am Samstag – DGB Bayern für Nachholen von Feiertagen

Manche Arbeitgeber würden am liebsten Feiertage streichen, Gewerkschafter in Bayern kämpfen dagegen für eine Kompensation. Welche Regelung sie anstreben.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, sollte er am Montag nachgeholt werden. Für eine solche Regelung, die in vielen Ländern bereits üblich sei, tritt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern ein. Zum Anlass nahm er das Fest Allerheiligen am 1. November. Dieses fällt 2025 auf einen Samstag. Für die meisten der knapp sechs Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat bedeute das den Verlust eines arbeitsfreien Tages, während viele andere auch an Wochenenden und Feiertagen, etwa in Pflege, Handel oder Gastronomie, unverzichtbare Arbeit leisteten.

Während einige Arbeitgeber am liebsten einen Feiertag abschaffen wollten, “gehen wir den umgekehrten Weg”, erklärte der bayerische DGB-Vorsitzende Bernhard Stiedl. Beschäftigte dürften nicht um ihre Erholungszeit gebracht werden – weder durch Streichung noch durch ungünstige Kalenderzufälle. Er forderte die Bundesregierung auf, im Arbeitszeitgesetz zu verankern, dass gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am nächsten Werktag nachgeholt werden.

In Großbritannien, den USA, Polen und mehr als 85 weiteren Ländern sei dies entsprechend geregelt, so Stiedl. Niemand dürfe um arbeitsfreie Tage gebracht werden. Außerdem gelte: “Gut erholte Beschäftigte sind motivierter, gesünder und leistungsfähiger – und davon profitieren am Ende des Tages auch die Arbeitgeber.”