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Allerheiligen am Samstag: DGB Bayern fordert Feiertags-Kompensation

Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sollen nach dem Willen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Bayern nachgeholt werden. Der DGB Bayern fordert dazu eine gesetzliche Regelung, wie er am Freitag in München anlässlich von Allerheiligen mitteilte. Dass der katholische Feiertag heuer auf einen Samstag (01.11.) falle, bedeute für die meisten der knapp sechs Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern – die dann ohnehin frei hätten – den Verlust eines arbeitsfreien Tages.

Während Arbeitgeber wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) „einen Feiertag abschaffen wollen, gehen wir den umgekehrten Weg“, sagte DGB-Bayern-Vorsitzender Bernhard Stiedl. Beschäftigte dürften nicht um ihre Erholungszeit gebracht werden – weder durch Streichung noch durch Kalenderzufälle. Er forderte die Bundesregierung auf, im Arbeitszeitgesetz zu verankern, dass gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am nächsten Werktag nachgeholt werden.

Die vbw hatte zuletzt gefordert, einen kirchlichen Feiertag zu streichen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Gesetzliche Feiertage seien jedoch notwendige Erholungspausen, die zur Stressreduzierung und zum Wohlbefinden beitragen, sagte Stiedl – dies sei wissenschaftlich erwiesen.

In Großbritannien, den USA, Polen und mehr als 85 weiteren Ländern weltweit ist das Nachholen von Feiertagen laut DGB Bayern gesetzlich geregelt. In Großbritannien etwa werden Feiertage am Wochenende grundsätzlich am darauffolgenden Montag nachgeholt. So behalten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. (3417/31.10.2025)