Ansprüche auf NS-Raubgut sollen von Betroffenen künftig leichter vorgebracht werden können. Schon bald sollen Berechtigte direkt Schiedsgerichte anrufen können.
Die geplanten Schiedsgerichte zum Umgang mit NS-Raubgut nehmen Form an. Der Auswahlausschuss ernannte am Donnerstag 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für fünf Jahre, wie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland (Freitag) mitteilte. Das Präsidium der sogenannten Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut erhält mit der Bundesverwaltungsrichterin Elisabeth Steiner und Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller eine Doppelspitze.
“Die Einrichtung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut bringt neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts. Mit der einseitigen Anrufbarkeit erhalten Opfer und ihre Rechtsnachfolgenden erstmals einen leichteren Zugang zu einem Verfahren mit verbindlichen Entscheidungen und einer erleichterten Beweisführung”, kommentierte der Kulturstaatsminister den Schritt.
Zentralrats-Präsident Josef Schuster sprach von einem “entscheidenden Markstein”. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Kommunen und der Claims Conference habe man eine hochkarätige und paritätische Besetzung erreicht”.
Dem Auswahlausschuss gehörten je zwei Vertreter des Kulturstaatsministers, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände sowie je drei Vertreter des Zentralrates und der Claims Conference an. Die neuen Schiedsgerichte sollen zum 1. Dezember die derzeitige Beratende Kommission ablösen. Als weiterer Schritt ist ein Restitutionsgesetz vorgesehen, um eine rechtssichere Lösung für offene NS-Raubgut-Fälle zu finden.