1.841 Kindeswohlgefährdungen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr 1.841 Kindeswohlgefährdungen registriert worden. Das sind 167 Fälle mehr als im Jahr 2022, wie sich aus einem Vergleich der am Freitag vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten neuen Zahlen mit den Vorjahresdaten ergibt. In 1.062 der im Jahr 2023 registrierten Fälle handelte es sich um akute, in 779 Fällen um latente Kindeswohlgefährdungen.
Eine akute Kindeswohlgefährdung liege vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und das von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Könne die Frage nach der aktuell bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, bestehe aber der Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung bzw. könne eine solche nicht ausgeschlossen werden, sei von einer latenten Kindeswohlgefährdung auszugehen, hieß es.
Die Landesvorsitzende des Kinderschutzbunds Schleswig-Holstein, Sophia Schiebe, erklärte in einer Mitteilung, die Zahlen könnten „niemanden kalt lassen“, zumal es sich nur um das Hellfeld handle. „Darüber hinaus gibt es noch ein Dunkelfeld.“
Effektiver Kinderschutz brauche Verlässlichkeit, Kontinuität und Planungssicherheit und sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, erklärte Schiebe. Ihre Forderung: „Es müssen die entsprechenden Grundlagen geschaffen werden, um auch in Zukunft ein gutes, gesundes und sicheres Aufwachsen von Kindern in Schleswig-Holstein zu gewährleisten.“