Verfassungsgericht stärkt Rechte von leiblichen Vätern

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von leiblichen Vätern bei Streitfällen um die rechtliche Vaterschaft gestärkt. Die bisher geltenden gesetzlichen Regeln zur Anfechtung einer Vaterschaft verletzten unter Umständen die Rechte von leiblichen Vätern und seien verfassungswidrig, entschied das Verfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber zu einer Neuregelung, spätestens bis zum 30. Juni 2025.

Nur wer rechtlicher Vater ist, hat umfassende Mitbestimmungsrechte und -pflichten: etwa im Sorgerecht, beim Unterhalt oder bei der Entscheidung über medizinische Behandlung oder Schulwahl.

Konkret ging es um die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt. Er erhielt am Dienstag Recht. Der Kläger ist leiblicher Vater eines heute drei Jahre alten Kindes und sah seine Elternrechte verletzt. Denn die Mutter weigert sich, ihn als rechtlichen Vater anzuerkennen. Die Frau trennte sich unmittelbar nach der Geburt von ihm und ließ den neuen Lebenspartner als rechtlichen Vater eintragen. Der leibliche Vater darf sein Kind nur alle zwei Wochen für drei Stunden sehen.