Umfrage: Zahlreiche Mannheimer zeigen Falschparker an

Wer einen Falschparker sieht, kann diesen anzeigen – und die Menschen im Südwesten nutzen diese Möglichkeit, wie eine nicht-repräsentative Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter baden-württembergischen Städten zeigt. Die meisten Privatanzeigen listet Mannheim mit 7.700 Falschparker-Meldungen 2022 und sogar 12.000 im vergangenen Jahr auf. Bei der Umfrage mitgemacht haben Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart.

Ebenfalls einen relativ hohen Anzeigen-Eingang verzeichnet Heidelberg. Dort stiegen die Privatanzeigen von rund 6.500 im Jahr 2022 auf fast 10.200 im vergangenen Jahr. In Freiburg gingen 2023 rund 5.400 Anzeigen ein (2022: 3.800). Karlsruhe bezifferte fast 4.400 Anzeigen im vergangenen Jahr (2022: 4.300).

Jedoch können nicht alle Anzeigen bearbeitet werden. So ist insgesamt von den Städten zu hören, dass die Verstöße nicht ausreichend dokumentiert seien. „Wenn tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und die erforderlichen Angaben, zum Beispiel Tatzeit und genauer Tatort, zweifelsfrei und korrekt sind, wird ein Verfahren eingeleitet“, schreibt die Pressestelle der Stadt Freiburg. Anderenfalls werden die Verfahren eingestellt. Heidelberg gibt an, dass etwa 30 Prozent der Anzeigen wegen mangelnder Dokumentation nicht weiterverfolgt werden.

Etwas anders stellt sich die Situation in Stuttgart dar. 2022 stellten 8.200 Bürger eine private Anzeige, 2023 fast 8.600. Wegen wenig Personal seien 2022 jedoch vor allem „hoheitlich getätigte Anzeigen“ verfolgt worden. „Seit Mitte 2023 verfolgen wir auch die Privatanzeigen vollständig, soweit sie nachvollziehbar sind“, heißt es weiter. Daher konnten sie 2022 nur 284 Privatanzeigen verfolgen. Im vergangenen Jahr sind es 1.310 Privatanzeigen gewesen.

Die Stadt Karlsruhe bietet laut ihrer Homepage für eine korrekte Anzeige ein Formular an. Darin müssen Tatort, Tatzeit und der genaue Verstoß aufgeführt werden. Zudem müssen Fotos vorliegen, auf denen das Kennzeichen des Falschparkers zu erkennen ist, und auf denen das gesamte Auto und der Standort deutlich werden. Außerdem muss die Person, die eine Anzeige stellt, selbst ihren Namen und ihre Adresse angeben, damit sie gegebenenfalls als Zeuge geladen werden kann. „Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiter verfolgt“, heißt es. (0918/01.05.2024)