Strafverfahren nach Räumung von Palästina-Protestcamp

Die Polizei hat nach der Räumung eines seit dem 8. April existierenden propalästinensisches Protestcamp neben dem Kanzleramt in Berlin 42 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um Angriffe auf Einsatzkräfte, Landfriedensbruch, Volksverhetzung und Beleidigung, teilte die Polizei am Samstag mit. Im Umfeld der Räumung und von Protestaktionen dagegen seien am Freitag 161 Personen vorübergehend festgenommen worden. Überdies wurden 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz eingeleitet.

Bei der Räumung des 50 Zelte umfassenden Protestcamps waren demnach rund 380 Polizisten im Einsatz. Die Sicherheit und die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzleramtes seien zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen, hieß es.

Ein gegen das Verbot des Protestcamps eingebrachter Antrag auf Rechtsschutz sei vom Verwaltungsgericht Berlin abgelehnt worden. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stehe der klagenden Person weiterhin offen.

Das Protestcamp war den Angaben zufolge wegen Verstößen gegen Beschränkungen und seit dem 8. April wiederholt begangener Straftaten wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verboten worden. Ein Einfluss der Versammlungsleitung zur Einhaltung der Beschränkungen und des Verhinderns von Straftaten sei nicht feststellbar gewesen, hieß es. Eine Prüfung und Bewertung der Geschehnisse habe ergeben, dass nur ein Verbot Straftaten und Verstöße gegen Beschränkungen verhindern könne.