Ministerium wählt erste 400 NRW-Schulen für Startchancen-Programm aus

Bis zum 1. Juni will das Land NRW die ersten 400 Schulen benennen, die sich an dem bundesweiten Startchancen-Programm beteiligen. Man arbeite derzeit „zielgerichtet daran, die erforderlichen Voraussetzungen für einen gelingenden Programmstart im kommenden Schuljahr zu schaffen“, sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) am Freitag in Düsseldorf. Das Programm soll den Unterricht an Schulen in sozialen Brennpunkten verbessern, der Fokus liegt dabei mit 60 Prozent auf der Förderung von Schülern an Grund- und Förderschulen.

Das Schulministerium hat den Angaben zufolge in Abstimmung mit der Schulaufsicht die ersten 400 Schulen ausgewählt, die ab dem Schuljahr 2024/2025 an dem Programm teilnehmen können. Die angeschriebenen Schulen und Schulträger hätten bis Mitte Mai Gelegenheit, sich zu entscheiden, ob sie der Einladung folgen wollen. Anschließend würden die teilnehmenden Schulen dem Bund gemeldet, hieß es. Weitere rund 520 Schulen in NRW sollen zum Schuljahr 2025/2026 in das Programm aufgenommen werden.

Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder die Basiskompetenzen in Schulen „in herausfordernden Lagen“ fördern. Dazu investieren sie in den kommenden zehn Jahren deutschlandweit bis zu 20 Milliarden Euro. Das Land NRW erhält aus dem Startchancen-Programm rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und investiert seinerseits Landesmittel bis zu demselben Umfang in die Unterstützung von landesweit mehr als 900 Schulen.

Ein Hauptaugenmerk liege auf der Vermittlung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schüler. „Das Startchancen-Programm ist für die Schulen enorm wichtig, um dabei zu helfen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln“, betonte Ministerin Feller.

Bei der Auswahl der Schulen kann Nordrhein-Westfalen laut dem Ministerium auf einen aktualisierten Schulsozialindex zurückgreifen. Damit werde sichergestellt, dass der Auswahl der Schulen vor allem zwei zentrale Faktoren berücksichtigt: den Anteil von Schülern mit Migrationsgeschichte sowie deren Armutsgefährdung.